Zucht im DCBS e. V.


Unser Ziel ist es, unter der Vorgabe des Rassehundestandards des Berner Sennenhundes unter Einhaltung der strengen Zuchtordnung des DCBS, der dem Reglement des VDH und der F.C.I. untersteht, gesunde, langlebige, typvolle und wesensstarke Familienhunde zu züchten.

Für uns stehen Gesundheit und ein gutes Wesen im Vordergrund. Wir möchten "familientaugliche" Hunde züchten, die ihren Besitzern ein Hundeleben lang Freude bereiten.

Durch die vorgegebene Zuchtordnung im DCBS und VDH wird gewährleistet, dass sowohl die Zuchtstätte, die Verpaarung sowie die Aufzucht der Welpen den Richtlinien zur Erhaltung des Rassestandards unterliegen.

Folgende Voraussetzungen, die in der Zucht- und Körordnung des DCBS festgeschrieben sind, muss ein Hund erfüllen, wenn er zum Zuchteinsatz kommen soll:

- min. 3 Ausstellungen auf VDH-/FCI-Zuchtschauen
- Mindestalter: 18 Monate
- HD-Auswertung der DCBS-Auswertungsstelle bei Hündinnen bis HD C/C, bei Rüden bis HD-B/B
- ED-Auswertung der DCBS-Auswertungsstelle bei beiden Geschlechtern bis ED-1/1
- OCD-Auswertung der DCBS-Auswertungsstelle (hier gilt: OCD-frei)
- Gültiger Altersstrukturwert bei Rüden 130, bei Hündinnen 120


Erst nach bestandener Zuchttauglichkeitsprüfung (Körung) beider Paarungspartner durch eine Körkommission innerhalb des VDH, die sowohl die Beurteilung des Exterieurs als auch des Wesens beinhaltet, darf mit der Zucht begonnen werden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Umfeld, in dem die Welpen geboren werden sollen, geeignet dafür ist. Das wird von den sogenannten Zuchtwarten im DCBS beurteilt, die "Zuchtstätte wird abgenommen". Erst dann darf der Zuchtstättenname beantragt werden, der vom VDH bzw. von der F.C.I. national (VDH) oder international (F.C.I.) genehmigt und geschützt wird.

Obwohl sich unser Verein durch viele Regelungen bemüht, dass die Langlebigkeit der gezüchteten Hunde hoch ist, kommt es durchaus vor, dass die Natur ihre eigenen Wege geht...